Unter Produktverantwortung verstehen wir den Anspruch, qualitativ hochwertige sowie sichere Produkte und Lösungen zu liefern. Unsere Kunden sollen bestmöglich vor potenziellen Gefahren geschützt werden und vom neusten Stand der Technik profitieren. Um höchste Sicherheitsstandards zu garantieren, verfügen wir über ein ganzheitliches Qualitätsmanagement.
Fachbegriffe zum Thema Humanschwingungen
Schwingungsemission:
Schwingungen, die von einer Maschine erzeugt werden und auf den Bediener einwirken. Der Schwingungsemissionswert wird vom Fahrzeug- oder Maschinenhersteller in der Betriebsanleitung angegeben und gibt einen standardisiert ermittelten Wert für die Höhe der auftretenden Schwingungen an.
Er erlaubt einen ersten Vergleich zwischen verschiedenen Fahrzeugen, hat aber keine Aussagekraft bezüglich der Forderungen nach 2002/44/EG. Der Hersteller kann seine Fahrzeuge zwar bezüglich der auf den Fahrer wirkenden Schwingungen optimieren, ein maximaler Belastungswert kann aber nicht angegeben werden, da zu viele individuelle Faktoren diesen beeinflussen.
Tages-Expositionswert, A(8):
Effektiv-Schwingungswert eines Arbeiters für 8 Stunden. Der Wert der auf den Bediener einwirkenden Beschleunigungen wird in m/s² angegeben und gibt die Höhe der Exposition gegenüber Ganzkörperschwingungen im Laufe eines Tages (einer Schicht) an.
Auslösewert:
Wird der Tagesexpositionswert A(8) (für Ganzkörperschwingungen) größer als 0,5m/s², müssen eine Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer sowie ein Minimierungsprogramm für Ganzkörperschwingungen durchgeführt werden.
Expositionsgrenzwert:
Tagesexpositionswert A(8) für Ganzkörperschwingungen von 1,15 m/s² (in Deutschland) in Längs- und Querrichtung oder 0,8 m/s² in Richtung der Hochachse. Dieser Grenzwert darf nicht überschritten werden, sonst sind Sofortmaßnahmen einzuleiten. Kein Arbeitnehmer darf einer Exposition oberhalb dieses Wertes ausgesetzt sein.